Informationen für Agentur für Arbeit und Jobcenter
StartEffekt ist ein nach AZAV zertifizierter Bildungsträger, welcher deutschlandweit regionale Schulungsstätten betreibt. Seit 2022 bieten wir neben unseren Maßnahmen zur Existenzgründung auch eine AVGS Maßnahme nach §45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 an, welche speziell auf die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen ausgerichtet und konzipiert ist.
Für wen ist die Maßnahme geeignet?
Zielgruppe der Maßnahme
- Fach- und Führungskräfte über 25 Jahre
- Akademiker und leitende Angestellte
- Arbeitsuchende über 50 Jahre
- Wiedereinstieg qualifizierter Arbeitskräfte nach beruflicher bzw. gesundheitsbedingter Pausenzeiten
Wer darf an der Maßnahme teilnehmen?
ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN UND EIGNUNGSFESTSTELLUNG
An einer AVGS Maßnahme kann teilnehmen, wer von Arbeitslosigkeit bedroht oder von Arbeitslosigkeit betroffen ist. Somit ist eine Teilnahme möglich, für:
- jene, die bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter arbeitssuchend gemeldet sind und
- einen Berufswunsch haben, welcher im Erstgespräch plausibel erscheint und
- keine Selbständigkeit oder sozialversicherungspflichtige Tätigkeit mit mehr als 15 Stunden pro Woche ausüben und
- welche weitere Kenntnisse (abseits der fachlichen) für die Vermittlung in den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt benötigen.
Der Einstieg in die Maßnahme JobEffekt ist jederzeit möglich, da es sich um eine individuelle Einzelschulung handelt. Je nach Ausbildungsniveau und Vorhaben wird der passende Coach dem Bewerber zugewiesen.
Welchen Umfang hat die Maßnahme?
Zeitlicher Umfang
Die Maßnahme "JobEffekt" ist für maximal 60 Unterrichtseinheiten (à 45 min) konzipiert und wird spezifisch auf den jeweiligen Teilnehmer und seinen Bedarf angepasst. Diese Anpassung besprechen wir in einem kostenfreien Vorgespräch gemeinsam. Die AVGS Maßnahme darf die Maßnahmendauer von 6 Wochen nicht überschreiten.
Wie schnell kann die Maßnahme begonnen werden?
Regelbeginn und schneller Start
In aller Regel benötigen wir eine Woche zwischen Einreichung des AVGS und Maßnahmenbeginn. Diese Zeit ist vor allem dafür vorgesehen, die notwendige Bewilligung der Maßnahme einholen zu können.
Wird ein früherer Start des Bewerbercoachings benötigt, bedingt dies die schnelle Bewilligungserteilung, gern vorab per E-Mail. Für die Coachbereitstellung benötigen wir im "Notfall" maximal einen Tag.
Wie kann die Maßnahme durchgeführt werden?
Präsenz, Online oder Hybrid
Die Maßnahme ist als "Hybride Maßnahme" zugelassen. Somit sind folgende Durchführungsformen möglich:
- Präzenzcoaching
- Onlinecoaching
- Hybrides Coaching (Präsenz- und Online gemischt)
Sie möchten einen AVGS zur "Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen" vergeben, haben aber Fragen zur Maßnahme?
Sie erreichen uns kostenfrei unter 0800 237 28 83
Welche Sprachen stehen zur Verfügung?
in weiteren Sprachen verfügbar
StartEffekt ist in der Lage das Bewerbercoaching zusätzlich zu Deutsch in weiteren Sprachen anzubieten. In diesem Fall bitten wir um eine Kontaktaufnahme um gemeinsam die Möglichkeiten zu prüfen.
Welche Zeitformen sind möglich?
Vollzeit oder Teilzeit
Ob die Maßnahme in Vollzeit oder Teilzeit absolviert werden soll, hängt stark von den Wünschen und Rahmenbedingungen des Teilnehmers selbst ab. Hier sind auch die privaten Hintergründe zu erfragen, aber auch notwendige Zeitfenster für die Vor- und Nachbereitung der Schulungstage zu bedenken. Eine pauschale Antwort ist schwierig und sollte immer auf die Situation des jeweiligen Teilnehmers abgestellt werden.
Welche Inhalte werden behandelt?
SCHWERPUNKTTHEMEN FÜR DAS JOBCOACHING
- Profil- und Kompetenzfeststellung
- Berufs- und Arbeitsmarktorientierung
- Digitales Bewerbungsmanagement
- Klassisches Bewerbungsmanagement
- Bewerbungsgespräche
- Selbstmanagement
- Personalführung
Wie funktioniert der Ablauf?
Eignungsprüfung, Einreichung, Bewilligung, Coaching und Abrechnung
Nach Erhalt des AVGS durch den Teilnehmer wird die Eignung des Teilnehmers nochmals geprüft, bevor selbiger in die Maßnahme aufgenommen werden kann. Nach positiver Prüfung wird entsprechend nach den Vorgaben des AVGS, als auch nach dem Bedarf des Teilnehmers, der notwendige Coachingablauf besprochen und die Schwerpunkte des Coachings klar definiert. Das Coaching erfolgt an mindestens 2 Tagen in der Woche für maximal 6 Wochen. Im Anschluss an das Coaching erhält der Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung und der AVGS ausstellende Sozialträger einen Abschlussbericht nebst Rechnung.