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Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss | Umfang und Dauer des Zuschusses

Der Gründungszuschuss bietet Existenzgründern mit ALG 1 Bezug die Möglichkeit die ersten Monate der Existenzgründung eine Unterstützung von der Agentur der Arbeit zu erhalten. Ein Rechtssanspruch besteht auf diesen Zuschuss nicht, sondern es ist eine Kann-Leistung der Agentur für Arbeit.

Der Gründungszuschuss wird in 2 Phasen gegliedert. Die erste Phase dauert 6 Monate, die zweite Phase 9 Monate.

In der ersten Phase wird dem Gründer monatlich ein Zuschuss in Höhe von dem vorher berechneten ALG 1 zzgl. 300 Euro gezahlt. Hatte man also zum Zeitpunkt des positiven Gründungszuschussbescheides 1.000 Euro ALG 1 Bezug, erhält man nun einen Zuschuss von 1.300 Euro für die erste Phase.

Die zweite Phase muss erneut beantragt werden, d.h. es wird nicht nach gewähren des Gründungszuschuss automatisch bezahlt. In der zweiten Phase des Gründungszuschusses werden für 9 Monate 300 Euro gezahlt

Auf einen Blick:

  • mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG 1 zum Zeitpunkt der Gründung
  • Businessplan muss tragfähig und plausibel sein
  • persönlich und fachlich für die Gründung geeignet
  • im Haupterwerb gründen (über 15 Stunden pro Woche)

Notwendige Unterlagen für den Gründungszuschuss

  1. Ordnungsgemäßer, tragfähiger Businessplan
  2. Ausführliche, positive fachkundige Stellungnahme
  3. eventuell Teilnahmebescheinigung oder Zertifikat über eine Gründerschulung
  4. Lebenslauf und Eignungsnachweise
  5. Anmeldung der Tätigkeit (z.B. Gewerbeanmeldung)

Tipp: Benutzen Sie unsere Checkliste für den Gründungszuschuss

Sie haben Fragen zum Gründungszuschuss oder benötigen Hilfe bei der Gründung?
Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Sie erreichen uns kostenfrei unter 0800 237 28 83

Ablauf der Gründung mit Gründungszuschuss

Damit Sie den Zuschuss richtig beantragen können, sollte erfahrungsgemäß folgender Ablauf eingehalten werden:

  1. Melden Sie sich bei der Agentur für Arbeit und zeigen Sie Ihre drohende oder absehbare Arbeitslosigkeit an. Dadurch schützen Sie sich vor Sperrfristen und der weitere Ablauf kann reibungsloser erfolgen.
  2. Nach der Arbeitslosmeldung weist Ihnen das Arbeitsamt einen Gesprächstermin zu. Bitten Sie in diesem Gespräch um den Antrag auf Gründungszuschuss sowie weitere Förderung Ihrer möglichen Selbständigkeit, wie beispielsweise einen AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, welcher Ihnen ein kostenfreies Gründercoaching ermöglichen kann). Sollte Ihr Sachbearbeiter Sie auffordern sich zu bewerben, sollten Sie dieser Forderung nachkommen. Den Antrag auf Gründungszuschuss können Sie natürlich auch per E-Mail oder Brief stellen. Eine mögliche Vorlage finden Sie hier als Download.
  3. Stellen Sie die Unterlagen für den Antrag auf Gründungszuschuss ordnungsgemäß und vollständig zusammen. Beachten Sie dabei, dass Sie die oben aufgeführten Vorraussetzungen erfüllen.

Natürlich sind ordnungsgemäßge und vollständige Unterlagen kein Garant für einen positiven Bescheid. Sollten Sie eine Ablehnung Ihre Antrages auf Gründungszuschuss erhalten, gilt es Ruhe zu bewahren und die Gründe der Ablehnung in Ruhe zu sichten. Reichen Sie eventuell fehlende geforderte Unterlagen nach oder arbeiten Sie unzureichend argumentierte Passagen nach.