Informationen für Agentur für Arbeit und Jobcenter
StartEffekt ist ein nach AZAV zertifizierter Bildungsträger, welcher deutschlandweit regionale Schulungsstätten betreibt. Wir sind spezialisiert auf die Maßnahmendurchführung für Gründungswillige. Seit 2015 bieten wir deshalb AVGS Maßnahmen nach §45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 an, welche speziell auf die Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit ausgerichtet und konzipiert sind. Seit unserer Gründung haben wir mehr als 6.500 Existenzgründer bei der Vorbereitung erfolgreich betreuen können. Davon haben ca. 97% der Teilnehmer ihre Existenzgründung erfolgreich realisiert. Darüber hinaus bieten wir eine AVGS Maßnahme nach §45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 an.
Für wen sind unsere Maßnahmen geeignet?
Zielgruppe der Maßnahme
- GründungsStart und BusinessEffekt- Heranführung an eine selbständige Tätigkeit
- Gründungen im Handwerk oder Dienstleistungsbereich
- Gründungen in der Informationsvermittlungs- oder Wissenvermittlungsbranche
- Gründungen im Gesundheitsbereich
- Gründung als Freiberufler
- Gründungen von gastronomischen Einrichtungen, Beherbergungsgewerbe oder Freizeiteinrichtungen
Innerhalb der Maßnahme "GründungsStart" besteht keine Zugangsbeschränkung, einzig eine Gründungsidee ist notwendig. Der Einstieg in die Maßnahme ist jederzeit möglich, da es sich um eine individuelle Einzelschulung handelt. Je nach Ausbildungsniveau und Vorhaben wird der passende Coach dem Gründer zugewiesen.
- JobEffekt - Heranführung an den Arbeitsmarkt / Verminderung von Vermittlungshemmnissen
- Fach- und Führungskräfte über 25 Jahre
- Akademiker und leitende Angestellte
- Arbeitsuchende über 50 Jahre
- Wiedereinstieg qualifizierter Arbeitskräfte nach beruflicher bzw. gesundheitsbedingter Pausenzeiten
Der Einstieg in die Maßnahme JobEffekt ist jederzeit möglich, da es sich um eine individuelle Einzelschulung handelt. Je nach Ausbildungsniveau und Vorhaben wird der passende Coach dem Bewerber zugewiesen.
Welchen Umfang hat die Maßnahme?
Zeitlicher Umfang
Die Maßnahme "GründungsStart" ist für maximal 120 Unterrichtseinheiten (à 45 min) und die Maßnahme "BusinessEffekt" ist für maximal 100 Unterrichtseinheiten (à 45 min) konzipiert. Die Maßnahmen werden spezifisch auf den jeweiligen Teilnehmer und seinen Bedarf angepasst. Diese individuelle Anpassung besprechen wir in einem kostenfreien Vorgespräch gemeinsam. Die AVGS Maßnahme darf die Maßnahmendauer von 8 Wochen nicht überschreiten.
Hinweis:
Ist die Gründungsidee noch nicht gefestigt, kann zunächst mit einem ersten kleineren Gutschein die Sinnhaftigkeit des Vorhabens betrachtet werden. Bei positiver Prognose erfolgt die Coachingfortsetzung mittels eines zweiten Gutscheins.
Die Maßnahme "JobEffekt" ist für maximal 60 Unterrichtseinheiten (à 45 min) konzipiert und wird spezifisch auf den jeweiligen Teilnehmer und seinen Bedarf angepasst. Diese Anpassung besprechen wir in einem kostenfreien Vorgespräch gemeinsam. Die AVGS Maßnahme darf die Maßnahmendauer von 6 Wochen nicht überschreiten.
Wie schnell kann die Maßnahme begonnen werden?
Regelbeginn und schneller Start
In aller Regel benötigen wir eine Woche zwischen Einreichung des AVGS und Maßnahmenbeginn. Diese Zeit ist vor allem dafür vorgesehen, die notwendige Bewilligung der Maßnahme einholen zu können.
Wird ein früherer Start Maßnahmenstart benötigt, bedingt dies die schnelle Bewilligungserteilung, gern vorab per E-Mail. Für die Coachbereitstellung benötigen wir im "Notfall" maximal einen Tag.
Wie kann die Maßnahme durchgeführt werden?
Präsenz, Online oder Hybrid
Die Maßnahmen ist als "Hybride Maßnahme" zugelassen. Somit sind folgende Durchführungsformen möglich:
- Präzenzcoaching
- Onlinecoaching
- Hybrides Coaching (Präsenz- und Online gemischt)
Sie möchten einen AVGS zur "Heranführung an eine selbständige Tätigkeit" oder zur "Heranführung an den Arbeitsmarkt/ Verminderung von Vermittlungshemmnissen" vergeben , haben aber Fragen zur Maßnahme?
Sie erreichen uns kostenfrei unter 0800 237 28 83
Welche Sprachen stehen zur Verfügung?
in 12 weiteren Sprachen verfügbar
StartEffekt ist in der Lage das Coaching zusätzlich zu Deutsch auch in folgenden Sprachen anbieten zu können:
- Englisch
- Französisch
- Spanisch
- Italienisch
- Griechisch
- Türkisch
- Portugiesisch
- Brasiliansiches Portugiesisch
- Russisch
- Kroatisch
- Arabisch
- Persisch
Welche Zeitformen sind möglich?
Vollzeit oder Teilzeit
Ob die Maßnahme in Vollzeit oder Teilzeit absolviert werden soll, hängt stark von den Wünschen und Rahmenbedingungen des Teilnehmers selbst ab. Hier sind auch die privaten Hintergründe zu erfragen, aber auch notwendige Zeitfenster für die Vor- und Nachbereitung der Schulungstage zu bedenken. Eine pauschale Antwort ist schwierig und sollte immer auf die Situation des jeweiligen Teilnehmers abgestellt werden. Meist ist die Durchführung in Teilzeit besser für die Heranführung an eine Selbstständige Tätigkeit geeignet. Sollte jedoch der Gründungszeitpunkt bereits innerhalb weniger Wochen liegen, empfiehlt sich die Umsetzung in Vollzeit. Bei der Maßnahme "JobEffekt" für Bewerber kann hingegen frei gewählt werden.
Wie funktioniert der Ablauf?
Eignungsprüfung, Einreichung, Bewilligung, Coaching und Abrechnung
Nach Erhalt des AVGS durch den Teilnehmer wird die Eignung des Teilnehmers nochmals geprüft, bevor selbiger in die Maßnahme aufgenommen werden kann. Nach positiver Prüfung wird entsprechend nach den Vorgaben des AVGS, als auch nach dem Bedarf des Teilnehmers, der notwendige Coachingablauf besprochen und die Schwerpunkte des Coachings klar definiert. Das Coaching erfolgt an mindestens 2 Tagen in der Woche für maximal 8 Wochen. Im Anschluss an das Coaching erhält der Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung und der AVGS ausstellende Sozialträger einen Abschlussbericht nebst Rechnung.