Unternehmensgründung als Handwerker
Du träumst davon, dein eigenes Handwerksunternehmen in Deutschland zu gründen? Fantastisch! Aber vielleicht fragst du dich, wie du all die bürokratischen Hürden meistern und finanzielle Unterstützung erhalten kannst, um deinem Traum näher zu kommen.Wir erklären dir die Abläufe und helfen bei der Betragung möglicher Fördermittel.
Starte dein eigenes Handwerksunternehmen - Wir begleiten dich zum Erfolg!
Hilfe und Beratung bei Zulassung, Fördermittelbeantragung und Krediten
Als angehender Handwerker in Deutschland stehen dir unzählige Möglichkeiten offen, dein eigenes Unternehmen zu gründen und erfolgreich durchzustarten. Doch wir wissen, dass der Weg zur Selbstständigkeit auch mit einigen bürokratischen Hürden verbunden sein kann. Keine Sorge, wir beraten dich, wie du diese Hindernisse elegant überwinden kannst, helfen bei der Beantragung von Zulassung und Darlehen und erarbeiten mit dir die notwendigen Dokumente wie Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und Businessplan. In vielen Fällen lässt sich dabei unsere Unterstützungsleistung vollständig fördern und ist für dich damit zu 100% kostenfrei. Wir informieren dich gern.
Zulassungspflichtige Handwerksberufe
Zulassungspflichtige Handwerksberufe sind Tätigkeiten, die eine Meisterprüfung oder eine gleichwertige Qualifikation erfordern. Für diese Berufe ist eine Eintragung in die Handwerksrolle notwendig, bevor sie selbstständig ausgeübt werden dürfen. Beispiele für zulassungspflichtige Handwerke sind Elektrotechniker, Tischler und Bäcker.
- Maurer und Betonbauer
- Ofen- und Luftheizungsbauer
- Zimmerer
- Dachdecker
- Straßenbauer
- Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
- Brunnenbauer
- Steinmetz und Steinbildhauer
- Stuckateure
- Maler und Lackierer
- Gerüstbauer
- Schornsteinfeger
- Metallbauer
- Chirurgiemechaniker
- Karosserie- und Fahrzeugbauer
- Feinwerkmechaniker
- Zweiradmechaniker
- Kälteanlagenbauer
- Informationstechniker
- Kraftfahrzeugtechniker
- Land- und Baumaschinenmechatroniker
- Büchsenmacher
- Klempner
- Installateur und Heizungsbauer
- Elektrotechniker
- Elektromaschinenbauer
- Tischler
- Boots- und Schiffbauer
- Seiler
- Bäcker
- Konditor
- Fleischer
- Augenoptiker
- Hörakustiker
- Orthopädietechniker
- Orthopädieschuhmacher
- Zahntechniker
- Friseure
- Glaser
- Glasbläser und Glasapparatebauer
- Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
- Werkstein und Terrazzohersteller
- Estrichleger
- Behälter und Apparatebauer
- Parkettleger
- Rolladen- und Sonnenschutztechniker
- Dreschler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher
- Böttcher
- Glasveredler
- Schilder- und Lichtreklamehersteller
- Raumausstatter
- Orgel- und Harmoniumbauer
Zulassungsfreie Handwerksberufe
Zulassungsfreie Handwerksberufe erfordern keine Meisterprüfung oder ähnliche Qualifikation. Hier können sich Interessierte ohne Meisterbrief selbstständig machen. Allerdings müssen sie eine Anmeldung bei der Handwerkskammer vornehmen. Beispiele für zulassungsfreie Handwerke sind Fliesenleger, Raumausstatter und Parkettleger.
- Uhrmacher
- Graveure
- Metallbildner
- Galvaniseure
- Metall- und Glockengießer
- Präzisionswerkzeugmechaniker
- Gold- und Silberschmiede
- Modellbauer
- Holzbildhauer
- Korb- und Flechtwerkgestalter
- Maßschneider
- Textilgestalter (Sticker, Weber,Klöppler, Posamentierer, Stricker)
- Modisten
- Segelmacher
- Kürschner
- Schuhmacher
- Sattler und Feintäschner
- Müller
- Brauer und Mälzer
- Weinküfer
- Textilreiniger
- Wachszieher
- Gebäudereiniger
- Feinoptiker
- Glas- und Porzellanmaler
- Edelsteinschleifer und -graveure
- Fotografen
- Buchbinder
- Print- und Medientechnologen (Drucker, Siebdrucker, Flexografen)
- Keramiker
- Klavier- und Cembalobauer
- Handzuginstrumentenmacher
- Geigenbauer
- Bogenmacher
- Metallblasinstrumentenmacher
- Holzblasinstrumentenmacher
- Zupfinstrumentenmacher
- Vergolder
- Holz- und Bautenschützer (Mauerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden)
- Bestatter
- Kosmetiker
Gewerbeähnliche Handwerksberufe
Gewerbeähnliche Handwerksberufe liegen zwischen zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Berufen. Sie erfordern meistens eine Eintragung in die Handwerksrolle, jedoch ist keine Meisterprüfung notwendig. Gewerbetreibende müssen eine fachliche Eignung nachweisen. Ein Beispiel für einen gewerbeähnlichen Handwerksberuf ist der Schornsteinfeger.
- Asphaltierer (ohne Straßenbau)
- Fuger (im Hochbau)
- Rammgewerbe (Einrammen von Pfählen im Wasserbau)
- Betonbohrer und -schneider
- Theater- und Ausstattungsmaler
- Herstellung von Drahtgestellen für Dekorationszwecke in Sonderanfertigung
- Metallschleifer und Metallpolierer
- Metallsägen-Schärfer
- Tankschutzbetriebe (Korrosionsschutz von Öltanks für Feuerungsanlagen ohne chemische Verfahren)
- Fahrzeugverwerter
- Rohr- und Kanalreiniger
- Kabelverleger im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten)
- Holzschuhmacher
- Holzblockmacher
- Daubenhauer
- Holz-Leitermacher (Sonderanfertigung)
- Muldenhauer
- Holzreifenmacher
- Holzschindelmacher
- Einbau von genormten Baufertigteilen (z.B. Fenster, Türen, Zargen, Regale)
- Bürsten- und Pinselmacher
- Bügelanstalten für Herren-Oberbekleidung
- Dekorationsnäher (ohne Schaufensterdekoration)
- Fleckteppichhersteller
- Theaterkostümnäher
- Plisseebrenner
- Stoffmaler
- Textil-Handdrucker
- Kunststopfer
- Änderungsschneider (ehemals Flickschneider)
- Handschuhmacher
- Ausführung einfacher Schuhreparaturen
- Gerber
- Innerei-Fleischer (Kuttler)
- Speiseeishersteller (mit Vertrieb von Speiseeis mit üblichem Zubehör)
- Fleischzerleger, Ausbeiner
- Appreteure, Dekateure
- Schnellreiniger
- Teppichreiniger
- Getränkeleitungsreiniger
- Maskenbildner
- Lampenschirmhersteller (Sonderanfertigung)
- Klavierstimmer
- Theaterplastiker
- Requisiteure
- Schirmmacher
- Steindrucker
- Schlagzeugmacher
Reisegewerbe
Handwerksberufe unterliegen in Deutschland besonderen Anforderungen. In vielen Fällen besteht eine Meisterpflicht, die die Qualifikation eines Handwerksmeisters erfordert. Sollte kein Meister vorhanden sein, kann in einigen Fällen die Gründung als Reisegewerbe in Betracht gezogen werden. Diese besondere Form des Gewerbes ist werberechtlich eingeschränkt, darf keinen festen Betriebssitz haben, hat jedoch den Vorteil, dass die Meisterpflicht entfällt.
Sie haben Fragen oder benötigen Hilfe bei Ihrer Gründung?
Sie erreichen uns kostenfrei unter 0800 237 28 83
So helfen wir bei der Gründung
Erstgespräch
Anfang jeder guten Zusammenarbeit ist ein Dialog in dem man den gemeinsamen Weg bespricht. Unser Erstgespräch ist unverbindlich und kostenfrei. Hier kannst du dich davon überzeugen, dass die Chemie stimmt und bereits erste Fragen rund um die Gründung klären.
Gründungsstrategie festlegen
Hast du dich für eine Zusammenarbeit mit uns entschieden, besprechen wir mit dir im nächsten Schritt die für dich richtige Gründungsstrategie. Abhängig von der Handwerksart, dem benötigtem Kapital oder auch dem momentanen Status sind verschiedene Wege zur Existenzgründung möglich. Wir gehen die einzelnen Varianten durch und entscheiden gemeinsam, was am besten für dich passt.
Businessplan und Finanzierung
Ist die Gründungsstrategie klar, geht es in der Regel mit der Betragung von notwendigen Fördermittel oder Finanzierungen weiter. Hierfür ist der Businessplan nebst allen Anlagen notwendig, auch Bankengespräche sind die Regel. Wir helfen bei der Beantragung der Fördermittel, Unterstützen bei den Besprächen mit der Bank und sind natürlich auch bei der Erstellung der dafür notwendigen Unterlagen an deiner Seite.
Gründung
Sind die ganze Formalitäten geklärt, geht es an die Gründung. Natürlich sind wir auch für Fragen da, welche nach dem Übergang in den Haupterwerb entstehen, denn vom Businessplan zur Umsetzung gibt es immer wieder Veränderungen.
Über StartEffekt
Die Kernkompetenz von StartEffekt ist es Gründern, Entwicklern und Startups dabei zu helfen, neue Unternehmen zu etablieren, neue Märkte zu erschließen, bedeutende Ideen zu kommerzialisieren oder einfach „größer“ und „neuer“ Möglichkeiten zu definieren.
Mit unserer Expertise aus 4300 erfolgreichen Startups, den Erkenntnissen und Innovationen, die aus diesen Projekten entstehen, bilden wir eine Plattform von der unsere Kunden und die von uns betreuten Startups profitieren.
Wir arbeiten Seite-an-Seite mit dem Gründungsteam, geben unser Know-How weiter um Fähigkeiten aufzubauen um einen optimalen Start und eine nachhaltige Strategie zu sichern. Wir unterstützen in allen Aspekten des Unternehmensaufbaus – von der Strategieformulierung und der Entwicklung von Geschäftsmodellen über die Ausarbeitung von Angebotsportfolios und die Optimierung der Preisgestaltung bis hin zur Transformation einer Idee. Unsere Arbeit beeinflusst die Strategien, Produkte und Erfolgsgeschichten von Startups in den unterschiedlichsten Branchen.
Genug gelesen - jetzt starten!
Sie haben bereits einen AVGS vorliegen und möchten nun starten? Wir freuen uns auf Sie und sind gespannt auf Ihre Gründungsidee.