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Unternehmensgründung als Handwerker

Starte dein eigenes Handwerksunternehmen - Wir begleiten dich zum Erfolg!

Hilfe und Beratung bei Zulassung, Fördermittelbeantragung und Krediten

Als angehender Handwerker in Deutschland stehen dir unzählige Möglichkeiten offen, dein eigenes Unternehmen zu gründen und erfolgreich durchzustarten. Doch wir wissen, dass der Weg zur Selbstständigkeit auch mit einigen bürokratischen Hürden verbunden sein kann. Keine Sorge, wir beraten dich, wie du diese Hindernisse elegant überwinden kannst, helfen bei der Beantragung von Zulassung und Darlehen und erarbeiten mit dir die notwendigen Dokumente wie Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und Businessplan. In vielen Fällen lässt sich dabei unsere Unterstützungsleistung vollständig fördern und ist für dich damit zu 100% kostenfrei. Wir informieren dich gern.

Zulassungspflichtige Handwerksberufe

Zulassungspflichtige Handwerksberufe sind Tätigkeiten, die eine Meisterprüfung oder eine gleichwertige Qualifikation erfordern. Für diese Berufe ist eine Eintragung in die Handwerksrolle notwendig, bevor sie selbstständig ausgeübt werden dürfen. Beispiele für zulassungspflichtige Handwerke sind Elektrotechniker, Tischler und Bäcker.

  1. Maurer und Betonbauer
  2. Ofen- und Luftheizungsbauer
  3. Zimmerer
  4. Dachdecker
  5. Straßenbauer
  6. Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
  7. Brunnenbauer
  8. Steinmetz und Steinbildhauer
  9. Stuckateure
  10. Maler und Lackierer
  11. Gerüstbauer
  12. Schornsteinfeger
  13. Metallbauer
  14. Chirurgiemechaniker
  15. Karosserie- und Fahrzeugbauer
  16. Feinwerkmechaniker
  17. Zweiradmechaniker
  18. Kälteanlagenbauer
  1. Informationstechniker
  2. Kraftfahrzeugtechniker
  3. Land- und Baumaschinenmechatroniker
  4. Büchsenmacher
  5. Klempner
  6. Installateur und Heizungsbauer
  7. Elektrotechniker
  8. Elektromaschinenbauer
  9. Tischler
  10. Boots- und Schiffbauer
  11. Seiler
  12. Bäcker
  13. Konditor
  14. Fleischer
  15. Augenoptiker
  16. Hörakustiker
  17. Orthopädietechniker
  18. Orthopädieschuhmacher
  1. Zahntechniker
  2. Friseure
  3. Glaser
  4. Glasbläser und Glasapparatebauer
  5. Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik
  6. Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  7. Werkstein und Terrazzohersteller
  8. Estrichleger
  9. Behälter und Apparatebauer
  10. Parkettleger
  11. Rolladen- und Sonnenschutztechniker
  12. Dreschler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher
  13. Böttcher
  14. Glasveredler
  15. Schilder- und Lichtreklamehersteller
  16. Raumausstatter
  17. Orgel- und Harmoniumbauer

Zulassungsfreie Handwerksberufe

Zulassungsfreie Handwerksberufe erfordern keine Meisterprüfung oder ähnliche Qualifikation. Hier können sich Interessierte ohne Meisterbrief selbstständig machen. Allerdings müssen sie eine Anmeldung bei der Handwerkskammer vornehmen. Beispiele für zulassungsfreie Handwerke sind Fliesenleger, Raumausstatter und Parkettleger.

  1. Uhrmacher
  2. Graveure
  3. Metallbildner
  4. Galvaniseure
  5. Metall- und Glockengießer
  6. Präzisionswerkzeugmechaniker
  7. Gold- und Silberschmiede
  8. Modellbauer
  9. Holzbildhauer
  10. Korb- und Flechtwerkgestalter
  11. Maßschneider
  12. Textilgestalter (Sticker, Weber,Klöppler, Posamentierer, Stricker)
  13. Modisten
  14. Segelmacher
  1. Kürschner
  2. Schuhmacher
  3. Sattler und Feintäschner
  4. Müller
  5. Brauer und Mälzer
  6. Weinküfer
  7. Textilreiniger
  8. Wachszieher
  9. Gebäudereiniger
  10. Feinoptiker
  11. Glas- und Porzellanmaler
  12. Edelsteinschleifer und -graveure
  13. Fotografen
  14. Buchbinder
  1. Print- und Medientechnologen (Drucker, Siebdrucker, Flexografen)
  2. Keramiker
  3. Klavier- und Cembalobauer
  4. Handzuginstrumentenmacher
  5. Geigenbauer
  6. Bogenmacher
  7. Metallblasinstrumentenmacher
  8. Holzblasinstrumentenmacher
  9. Zupfinstrumentenmacher
  10. Vergolder
  11. Holz- und Bautenschützer (Mauerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden)
  12. Bestatter
  13. Kosmetiker

Gewerbeähnliche Handwerksberufe

Gewerbeähnliche Handwerksberufe liegen zwischen zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Berufen. Sie erfordern meistens eine Eintragung in die Handwerksrolle, jedoch ist keine Meisterprüfung notwendig. Gewerbetreibende müssen eine fachliche Eignung nachweisen. Ein Beispiel für einen gewerbeähnlichen Handwerksberuf ist der Schornsteinfeger.

  1. Asphaltierer (ohne Straßenbau)
  2. Fuger (im Hochbau)
  3. Rammgewerbe (Einrammen von Pfählen im Wasserbau)
  4. Betonbohrer und -schneider
  5. Theater- und Ausstattungsmaler
  6. Herstellung von Drahtgestellen für Dekorationszwecke in Sonderanfertigung
  7. Metallschleifer und Metallpolierer
  8. Metallsägen-Schärfer
  9. Tankschutzbetriebe (Korrosionsschutz von Öltanks für Feuerungsanlagen ohne chemische Verfahren)
  10. Fahrzeugverwerter
  11. Rohr- und Kanalreiniger
  12. Kabelverleger im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten)
  13. Holzschuhmacher
  14. Holzblockmacher
  15. Daubenhauer
  16. Holz-Leitermacher (Sonderanfertigung)
  1. Muldenhauer
  2. Holzreifenmacher
  3. Holzschindelmacher
  4. Einbau von genormten Baufertigteilen (z.B. Fenster, Türen, Zargen, Regale)
  5. Bürsten- und Pinselmacher
  6. Bügelanstalten für Herren-Oberbekleidung
  7. Dekorationsnäher (ohne Schaufensterdekoration)
  8. Fleckteppichhersteller
  9. Theaterkostümnäher
  10. Plisseebrenner
  11. Stoffmaler
  12. Textil-Handdrucker
  13. Kunststopfer
  14. Änderungsschneider (ehemals Flickschneider)
  15. Handschuhmacher
  16. Ausführung einfacher Schuhreparaturen
  1. Gerber
  2. Innerei-Fleischer (Kuttler)
  3. Speiseeishersteller (mit Vertrieb von Speiseeis mit üblichem Zubehör)
  4. Fleischzerleger, Ausbeiner
  5. Appreteure, Dekateure
  6. Schnellreiniger
  7. Teppichreiniger
  8. Getränkeleitungsreiniger
  9. Maskenbildner
  10. Lampenschirmhersteller (Sonderanfertigung)
  11. Klavierstimmer
  12. Theaterplastiker
  13. Requisiteure
  14. Schirmmacher
  15. Steindrucker
  16. Schlagzeugmacher

Reisegewerbe

Handwerksberufe unterliegen in Deutschland besonderen Anforderungen. In vielen Fällen besteht eine Meisterpflicht, die die Qualifikation eines Handwerksmeisters erfordert. Sollte kein Meister vorhanden sein, kann in einigen Fällen die Gründung als Reisegewerbe in Betracht gezogen werden. Diese besondere Form des Gewerbes ist werberechtlich eingeschränkt, darf keinen festen Betriebssitz haben, hat jedoch den Vorteil, dass die Meisterpflicht entfällt.

Sie haben Fragen oder benötigen Hilfe bei Ihrer Gründung? 
Sie erreichen uns kostenfrei unter 0800 237 28 83

So helfen wir bei der Gründung

Erstgespräch

Anfang jeder guten Zusammenarbeit ist ein Dialog in dem man den gemeinsamen Weg bespricht. Unser Erstgespräch ist unverbindlich und kostenfrei. Hier kannst du dich davon überzeugen, dass die Chemie stimmt und bereits erste Fragen rund um die Gründung klären.

Gründungsstrategie festlegen

Hast du dich für eine Zusammenarbeit mit uns entschieden, besprechen wir mit dir im nächsten Schritt die für dich richtige Gründungsstrategie. Abhängig von der Handwerksart, dem benötigtem Kapital oder auch dem momentanen Status sind verschiedene Wege zur Existenzgründung möglich. Wir gehen die einzelnen Varianten durch und entscheiden gemeinsam, was am besten für dich passt.

Businessplan und Finanzierung

Ist die Gründungsstrategie klar, geht es in der Regel mit der Betragung von notwendigen Fördermittel oder Finanzierungen weiter. Hierfür ist der Businessplan nebst allen Anlagen notwendig, auch Bankengespräche sind die Regel. Wir helfen bei der Beantragung der Fördermittel, Unterstützen bei den Besprächen mit der Bank und sind natürlich auch bei der Erstellung der dafür notwendigen Unterlagen an deiner Seite.

Gründung

Sind die ganze Formalitäten geklärt, geht es an die Gründung. Natürlich sind wir auch für Fragen da, welche nach dem Übergang in den Haupterwerb entstehen, denn vom Businessplan zur Umsetzung gibt es immer wieder Veränderungen.

Über StartEffekt

Die Kernkompetenz von StartEffekt ist es Gründern, Entwicklern und Startups dabei zu helfen, neue Unternehmen zu etablieren, neue Märkte zu erschließen, bedeutende Ideen zu kommerzialisieren oder einfach „größer“ und „neuer“ Möglichkeiten zu definieren.

Mit unserer Expertise aus 4300 erfolgreichen Startups, den Erkenntnissen und Innovationen, die aus diesen Projekten entstehen, bilden wir eine Plattform von der unsere Kunden und die von uns betreuten Startups profitieren.

Wir arbeiten Seite-an-Seite mit dem Gründungsteam, geben unser Know-How weiter um Fähigkeiten aufzubauen um einen optimalen Start und eine nachhaltige Strategie zu sichern. Wir unterstützen in allen Aspekten des Unternehmensaufbaus – von der Strategieformulierung und der Entwicklung von Geschäftsmodellen über die Ausarbeitung von Angebotsportfolios und die Optimierung der Preisgestaltung bis hin zur Transformation einer Idee. Unsere Arbeit beeinflusst die Strategien, Produkte und Erfolgsgeschichten von Startups in den unterschiedlichsten Branchen.

Genug gelesen - jetzt starten!

Sie haben bereits einen AVGS vorliegen und möchten nun starten? Wir freuen uns auf Sie und sind gespannt auf Ihre Gründungsidee.

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